Planung

Die Anmeldung beim Standesamt: Unterlagen, Fristen und der Termin

Roland Hentschel · 5 Minuten Lesezeit · Aktualisiert am 15. Oktober 2026

Hochzeitsdetails auf Holzuntergrund: weiße Brautschuhe, Trauringe, Parfümflasche und bunter Brautstrauß in Vase
Hochzeitsdetails auf Holzuntergrund: weiße Brautschuhe, Trauringe, Parfümflasche und bunter Brautstrauß in Vase

Die Anmeldung der Eheschließung ist der Termin, an dem aus einem Plan ein Datum wird. Sie ist unspektakulär, dauert eine halbe Stunde und wird von vielen Paaren zu spät angegangen. Was ihr mitbringt, hängt von eurer Vorgeschichte ab, und genau daran scheitern die meisten Termine. Hier steht, was im Regelfall verlangt wird und was in den häufigsten Sonderfällen dazukommt.

Der Regelfall: zwei Ledige mit deutschem Pass

Verlangt werden ein gültiger Personalausweis oder Reisepass von beiden, ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister und eine erweiterte Meldebescheinigung. Wichtig ist der Unterschied zwischen Geburtsurkunde und Registerausdruck: Viele Standesämter wollen den aktuellen Ausdruck, nicht das Papier aus dem Stammbuch eurer Eltern.

Den Registerausdruck bekommt ihr beim Standesamt eures Geburtsorts, oft online, mit einer Bearbeitungszeit von einigen Tagen bis zwei Wochen. Wer im Ausland geboren ist, rechnet mit deutlich mehr Zeit. Das ist der Punkt, an dem Termine platzen, nicht die Anmeldung selbst.

Die erweiterte Meldebescheinigung holt ihr beim Einwohnermeldeamt eurer Stadt. Sie darf nicht alt sein: In Berlin gilt beispielsweise die Vorgabe, dass sie höchstens vierzehn Tage alt sein darf, andernorts gelten andere Fristen. Fragt euer Standesamt danach, bevor ihr sie holt, sonst holt ihr sie zweimal.

Rechtsgrundlage für das Ganze ist § 12 Personenstandsgesetz: Die Eheschließenden melden die beabsichtigte Ehe beim zuständigen Standesamt an und weisen die Angaben urkundlich nach.

Platz für ein Bild: Die Unterlagen für die Anmeldung liegen auf einem Tisch: Ausweise, Urkunden und ein Terminzettel des Standesamts
Die Unterlagen für die Anmeldung liegen auf einem Tisch: Ausweise, Urkunden und ein Terminzettel des Standesamts

Was bei Scheidung, Verwitwung oder Kindern dazukommt

Wer schon verheiratet war, weist die letzte Ehe und ihre Auflösung nach: Eheurkunde plus rechtskräftiges Scheidungsurteil, bei mehreren Vorehen die jeweils letzte. Bei Verwitweten kommt die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners dazu.

Habt ihr gemeinsame Kinder, verlangen viele Standesämter deren Geburtsurkunden und, wo die Eltern nicht verheiratet waren, die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgeerklärung. Das ist regional unterschiedlich geregelt, deshalb gehört es in eure Frageliste und nicht in eine Annahme.

Bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines Partners wird es aufwendiger: Je nach Herkunftsstaat kommen ein Ehefähigkeitszeugnis oder ein Befreiungsantrag, Nachweise zum Heimatrecht und beglaubigte Übersetzungen dazu. Diese Fälle brauchen Vorlauf von Monaten, nicht von Wochen, und die Auskunft des Standesamts ist hier durch nichts zu ersetzen.

Sechs Monate: die Frist, die den Termin bestimmt

Nach § 13 Personenstandsgesetz ist die Anmeldung sechs Monate gültig. Heiratet ihr später, meldet ihr erneut an, mit erneuten Unterlagen und erneuten Gebühren. Das ist die einzige Zahl aus diesem Artikel, die ihr euch merken solltet.

Daraus folgt der richtige Zeitpunkt: etwa vier bis fünf Monate vor der Hochzeit. Früh genug, dass ein fehlendes Papier nachgeholt werden kann, spät genug, dass die Frist reicht. Wer im Juli heiraten will und im November anmeldet, meldet zweimal an.

Der Wunschtermin selbst lässt sich in vielen Städten deutlich früher vormerken, oft ein Jahr im Voraus oder mehr. Vormerkung und Anmeldung sind zwei verschiedene Vorgänge, und diese Verwechslung ist häufiger als jede fehlende Urkunde.

Wenn ihr euren Termin habt, ist er auch für mich die Grundlage: Vom Zeitpunkt der Trauung hängt ab, ob euer Tag noch Tageslicht für die Aufnahmen zu zweit hat. Wie sich das über den Tag verteilt, steht im Zeitplan für den Hochzeitstag.

Muss man persönlich hin?

Das Gesetz lässt die Anmeldung mündlich oder schriftlich zu, in der Praxis erwarten die meisten Standesämter aber, dass beide persönlich erscheinen. Wenn einer von euch nicht kann, ist das kein Ausschlussgrund: Es gibt die Möglichkeit, den anderen schriftlich zu bevollmächtigen, und viele Ämter halten dafür ein Formular bereit.

Fragt danach ausdrücklich, statt es vorauszusetzen. Ein Paar, das getrennt anreist und vor Ort erfährt, dass es so nicht geht, verliert einen Tag und einen Termin.

Nutzt den Termin gleich für die Fragen, die sonst untergehen: Wie viele Personen passen ins Trauzimmer, gibt es einen zweiten Raum für größere Gesellschaften, und wie hält es euer Standesamt mit Aufnahmen während der Trauung. Zu Letzterem steht das Wesentliche bei den Fotos im Standesamt.

Der Name und was daran hängt

Die Frage nach dem Ehenamen kommt bei der Anmeldung, und viele Paare beantworten sie dort zum ersten Mal. Ihr könnt euren Namen behalten, einen gemeinsamen wählen oder einen Doppelnamen führen, und ihr könnt die Entscheidung auch später noch treffen.

Praktisch hängt daran mehr, als man denkt: Ausweise, Führerschein, Bankkonten, Versicherungen, Arbeitgeber, Vereine. Wer den Namen ändert, plant dafür einen Nachmittag ein und beantragt den neuen Ausweis früh, weil viele andere Stellen ihn sehen wollen.

Für die Hochzeit selbst hat das eine kleine Folge: Namensschilder, Menükarten und der Sitzplan tragen den neuen Namen. Wer sie drucken lässt, bevor die Entscheidung gefallen ist, druckt zweimal. Wie ihr den Rest der Tischplanung angeht, steht in der Sitzordnung.

Junge Braut im weißen Spitzenkleid lächelt vor warmem braunem Hintergrund
Junge Braut im weißen Spitzenkleid lächelt vor warmem braunem Hintergrund

Die Liste, die ihr euch selbst schreibt

Ruft euer Standesamt an oder ladet das Merkblatt herunter und macht daraus eine Liste mit zwei Spalten: Papier und Status. Hakt ab, was da ist, und tragt bei jedem fehlenden Punkt ein, wo es herkommt und wie lange es dauert.

Diese halbe Stunde ersetzt das gesamte Suchen später. Ich sehe an den Paaren am Hochzeitstag, welche diese Vorarbeit gemacht haben: Sie sind ruhiger, weil in den letzten Wochen vor der Hochzeit kein Amtsgang mehr dazwischenkam.

Und noch ein praktischer Hinweis: Nehmt das Stammbuch mit, falls ihr eines habt, und legt alle Papiere in eine Mappe, die ihr nicht mehr auseinandernehmt. Was ihr zur Anmeldung braucht, braucht ihr am Trautag zum Teil erneut. Was der Termin kostet, steht bei den Kosten im Standesamt.

Häufige Fragen zur Anmeldung der Eheschließung

Welche Unterlagen braucht man zur Anmeldung?
Im Regelfall Personalausweis oder Reisepass beider Partner, einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister und eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung. Grundlage ist § 12 Personenstandsgesetz.
Wie lange ist die Anmeldung gültig?
Sechs Monate, geregelt in § 13 Personenstandsgesetz. Wer später heiratet, meldet erneut an. Der sinnvolle Zeitpunkt liegt damit vier bis fünf Monate vor der Hochzeit.
Was kommt bei einer Scheidung dazu?
Der Nachweis der letzten Ehe und ihrer Auflösung, also Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil. Bei Verwitweten die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners.
Müssen beide persönlich zur Anmeldung?
Das Gesetz lässt auch die schriftliche Anmeldung zu, die meisten Standesämter erwarten aber beide vor Ort. Wer nicht kann, kann den anderen bevollmächtigen. Fragt vorher nach, statt es vorauszusetzen.
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